Die Mitgliederversammlung bildet einen Verbandsausschuss. Ihm gehören der Vorstand, die Amtswehrführer (bei Verhinderung deren Vertreter), die Wehrführer der amtsfreien Gemeinden (bei Verhinderung deren Vertreter) sowie der Geschäftsführer mit beratender Stimme.
Aufgaben des Verbandsausschusses sind:
- Die Vorbereitung von Veranstaltungen auf Kreisebene
- Entscheidung über die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
- Unterbreitung von Vorschlägen zur Ehrenmitgliedschaft
- Unterbreitung und Entscheidung von Vorschlägen zur Auszeichnung von Kameraden
- Unterstützung bei der Aus- und Fortbildung der Kameraden an der Kreisfeuerwehrschule
auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages
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